Montag - Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

Samstag + Sonntag - Geschlossen

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Toyota Allee 99

50858 Köln

Unternehmensprofil

IPP.CARE mit Firmensitz in Köln, vermittelt seit 2014, ausländische Pflegekräfte nach Deutschland.

Unsere langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie die Begleitung und Unterstützung bei der Integration ausländischer Pflegekräfte nach Deutschland, machen uns zu einer der führenden Personalvermittlungsagenturen im Bereich Pflegepersonal.

Wir arbeiten professionell, erfolgs- und zielorientiert und stehen mit unserem sprachkompetenten Team, unseren Bewerbern und Kunden beratend zur Seite.

Wir vermitteln Pflegekräfte aus dem Westbalkanstaaten, Kosovo, Albanien, Vereinigte Arabische Emirate und Indien.

Leitbild

Wir bekennen uns der gesellschaftlichen Verantwortung und gestalten unsere Prozesse zur Anwerbung vom medizinischen Fachpersonalfair, ethisch, nachhaltig, transparent und respektvoll. Dabei halten wir uns streng an folgende Leitlinien:

Fairness, Ethik, Respekt: Wir stehen für ein faires und ethisches Recruiting. Wir berücksichtigen jede Bewerbung einer Pflegekraft und gehen respektvoll mit all unseren Geschäftspartnern um – egal welche Herkunft, ethnische Zugehörigkeit oder Aussehen.

Wir nehmen am Gütesiegel-Zertifizierungsprogramm –“Fair Recruitment Care Germany“ des Kuratoriums Deutscher Altershilfe (PDF-Datei) – teil.

Nachhaltigkeit: Wir sind für nachhaltige Entwicklung und Ziele und arbeiten für eine lebenswerte Zukunft.

Wir beraten und erarbeiten gemeinsame Strategien zur nachhaltigen Personalbeschaffung für unsere Kunden. Unsere Bewerber unterstützen wir nachhaltig – sei es bei der Sprachförderung und Kompetenzentwicklung vor Arbeitsstart in Deutschland oder aber Unterstützung mit Behördengängen oder Familiennachzug nach Ankunft in Deutschland.

Transparenz & Glaubwürdigkeit: Transparente und glaubwürdige Kommunikation entlang des gesamten Bewerbungsprozesses ist Hauptbestandteil unserer Arbeit.

Wir arbeiten nur mit Organisationen zusammen, die unseren v. g. Leitlinien folgen und sich an sämtliche Vorgaben im Rahmen des Gütesiegels halten. Für die Bewerber fallen grundsätzlich keine Kosten an. Es gilt das Employer-Pays-Prinzip, der Arbeitgeber trägt alle mit der Anwerbung verbundenen Kosten. Wenn der Bewerber aus eigenem Verschulden aus der Vermittlung aussteigt, ist eine Rückzahlungsverpflichtung für tatsächlich angefallene Kosten zulässig (ausgenommen im Falle einer Krankheit, Schwangerschaft oder z.B. höherer Gewalt). Angefallene Kosten können folgender Art sein: Sprachkurs- oder Sprachprüfungskosten im Herkunftsland, geleistete Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Verwaltungsgebühren für Übersetzungen, Beglaubigungen, Visa sowie die Gleichwertigkeitsfeststellung.

Alle Vermittlungsbedingungen sind im Vermittlungsvertrag und den zusätzlichen AGB enthalten, die dem Bewerber vor dem Eintritt in die Vermittlung vorgelegt werden und die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Bewerber absichern.

Letztes Änderungsdatum: 19.09.2024